
Haben unsere Regierungen das Ziel der sicheren Trinkwasserversorgung der Bevölkerung aufgegeben?
Nachdem auf Bundesebene das Wasserhaushaltsgesetz WHG ohne Trinkwasservorrang erlassen wurde, hat auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein das Landeswassergesetz LWG ohne Trinkwasservorrang verabschiedet. Damit muß die Trinkwasserversorgung mit anderen Nutzungsarten wie z.B. der CO2-Verpressung konkurrieren. Da der CCS-Gesetzentwurf keine eindeutigen Regelungen zum Grundwasserschutz beinhaltet und keine strengen Grenzwerte zur Beimischung von Schwermetallen und anderer giftiger Stoffe vorsieht, ist zumindest gesetzlich die Trinkwasserversorgung nicht mehr gesichert.