Trinkwasserversorgung erhielt keinen Vorrang!

Haben unsere Regierungen das Ziel der sicheren Trinkwasserversorgung der Bevölkerung aufgegeben?

Nachdem auf Bundesebene das Wasserhaushaltsgesetz WHG ohne Trinkwasservorrang erlassen wurde, hat auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein das Landeswassergesetz LWG ohne Trinkwasservorrang verabschiedet. Damit muß die Trinkwasserversorgung mit anderen Nutzungsarten wie z.B. der CO2-Verpressung konkurrieren. Da der CCS-Gesetzentwurf keine eindeutigen Regelungen zum Grundwasserschutz beinhaltet und keine strengen Grenzwerte zur Beimischung von Schwermetallen und anderer giftiger Stoffe vorsieht, ist zumindest gesetzlich die Trinkwasserversorgung nicht mehr gesichert.